Prädikator
Logik
Basiswissen
In der Logik ist eine Nominator der Name oder eine eindeutige Beschreibung von einem Gegenstand (auch des Denkens), dem man eine Eigenschaft, das Prädikat oder den Prädikator zuordnet.
Fußnoten
- [1] Metzeler Philosophie Lexikon. Herausgegeben von Peter Prechtl und Franz-Peter Burkard. 2. überarbeitete Auflage. Stuttgart, Weimar, 1999. ISBN: 3-476-01679-X. Dort wird auf Seite 461 Prädikator definiert als: "das von einem Begriffswort Bezeichnete. Allgemein heißt derjenige Ausdruck Prädikator, der dazu verwendet wird, einen Gegenstand zu bezeichnen. Das heißt, einem Gegenstand wird ein Prädikator zugesprochen (oder auch abgesprochen), wobei die Prädikatoren die sprachliche Form eines Substantivs, eines Adjektivs (und bedingt auch eines Verbs) haben können."