Antinomie
Logik
Definition
Als Antinomie bezeichnet man eine in sich widersprüchliche Aussage. Die Antinomie verbindet mehrere in sich jedoch gut begründete oder evidente Aussagen. In seiner heutigen Bedeutung wurde der Begriff wahrscheinlich von Immanuel Kant (1724 bis 1804) eingeführt[1], geht aber möglicherweise bis in die Antike zurück[4]. Zwei zueinander widersprüchlich zusammengestellte Begriffe nennt man ein Oxymoron. Beispiele siehe unter Antinomien ↗
Fußnoten
- [1] In einem Lexikon aus dem Jahr 1809 steht: "Die Antinomie, a. d. Griech der Streit der Gesetze, wenn zwei Gesetze mit einander streiten. Kant bedient sich dieses Worts, um den Streit zu bezeichnen, in welchem die Vernunft, wenn sie sich ohne Kritik, d. h. ohne Rücksicht auf ihre Schranken, in Untersuchung [61] übersinnlicher Gegenstände einläßt, nothwendig mit sich selbst gerathen muß." In: Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 1. Amsterdam 1809, S. 61-62. Online: http://www.zeno.org/nid/20000740802
- [2] Antinomien sollen Kant zufolge zwangsläufig auftreten, wenn man das Unendliche und das ohne kausalen Grund Geschehende folgerichtig denken will: "Antinomie, der Widerspruch der Gesetze unter sich; bei Kant der anscheinende Widerstreit der Vernunft mit sich selbst, wenn sie ihre Idee des Unbedingten und Unendlichen auf der Welt, wie sie uns erscheint, anwendet." In: Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 208. Online: http://www.zeno.org/nid/20003201740
- [3] Antinomien entstehen aus dem Widerstreit von Vernunft und Verstand: "Antinŏmie (v. gr.), 1) (Rechtsw.), der Widerspruch der Gesetze od. der Theile eines Gesetzbuches unter sich, so daß sie beide Parteien für sich deuten können; 2) (Philos.), nach Kant der anscheinende Widerspruch, in welchen die Vernunft mit dem Verstand geräth, indem sie ihre unbedingten Forderungen auf eine bedingte Welt anwendet. Diesen Widerspruch meinte Kant zu heben durch den kritischen Idealismus, der die gegebene Welt, das Object der Vernunft, nicht als etwas außer derselben Bestehendes, sondern ebenfalls aus ihr selbst Hervorgegangenes betrachtet, u. in einer höheren Einheit die anscheinend widerstreitenden Elemente (Ich u. Welt) zu einem Ganzen vereinigt." In:
- [4] Der Begriff soll bis in die Antike zurückreichen: "Antinomie: Widerstreit zweier Gesetze (nomoi), zweier Urteile oder Schlüsse, welche (anscheinend) von gleicher Überzeugungskraft und Geltung sind, wiewohl sie einander widersprechen. Der Terminus »antinomia« wird nach GOCLEN gebraucht »pro pugnantia seu contrarietate quarumlibet sententiarum seu propositionum« (Lex. phil. p. 110). BONNET hat ihn in die natürliche Theologie eingeführt (vgl. EUCKEN, Termin.). Der Begriff der Antinomie findet sich schon bei dem Eleaten ZENO (s. Bewegung), PLATO (Phaedo 102; Rep. 523 ff., Parm. 135 E), ARISTOTELES und den Skeptikern. Der eigentliche Begründer der philosophischen Antinomienlehre ist KANT. Unter Antinomien versteht er »Widersprüche, in die sich die Vernunft bei ihrem Streben, das Unbedingte zu denken, mit Notwendigkeit verwickelt, Widersprüche der Vernunft mit sich selbst«" Der Artikel geht dann weiter auf verschiedene Deutungen von Antinomien ein. In: Eisler, Rudolf: Wörterbuch der philosophischen Begriffe, Band 1. Berlin 1904, S. 51-53. Online: http://www.zeno.org/nid/2000178028X
- [5] Unendlich-Endlich: "Antinomīe (grch.), Widerspruch zweier Gesetze; nach Kant der in den Unendlichkeitsbegriffen liegende innere Widerspruch (z.B. die Welt ist unendlich, die Welt muß irgendwo zu Ende sein.)" In: Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 77. Online: http://www.zeno.org/nid/20000909475