Scharlatan
Quacksalber
Basiswissen
Als Scharlatan bezeichnet man Betrüger, die Wissen oder Fähigkeiten vortäuschen um damit Geld oder Ruhm zu erlangen. Der Begriff ist eng verbunden mit quacksalberischen, medizinischen Heilungsversprechen. Das ist hier kurz mit einem Beispiel vorgestellt.
Ein moderner Scharlatan geht ins Gefängnis
Ein Heilpraktiver täuschte die Fähigkeit und das Wissen einer Heilung vom Krebs vor: Ein 63 Jahre alter Mann hat die zwei nicht zugelassene Arzneimittel "Rerum" und "Rerum blue" gegen Krebs an Krebspatienten und Ärzte verkauft. Damit hatte er einen Gewinn von rund 4,5 Millionen Euro erzielt. Die Augsburger Allgemeine[6] berichtete, dass der Geschäftsmann Drei-Milliliter-Glasfläschchen für sieben Euro einkaufte und dann 9858 dieser Phiolen für rund 300 Euro an Patienten mit Krebs weiter verkaufte. Das Mittel wirke auch gegen Schulterschmerzen, Autismus und chronische Müdigkeit. In Vorträgen habe diese Vitamin-Öl-Emulsion auch als „Produktwunder“ angepriesen. Tatsächlich sei das Mittel als Nahrungsergänzungsmittel mit einer sogenannten Verkehrsfähigkeitsbescheinigung zwar zugelassen, die Wirkung gegen Krebs aber nicht belegt. Der Mann wurde vom Landgericht Nürnberg-Fürth zunächst zu 4 Jahren Haft verurteilt, konnte aber eine Revision (Neuverhandlung) erwirken. Dabei erweiterte die Anklage die Vorwürfe um den Tatbestand Betrug ↗
Fußnoten
- [1] Wilhelm Ebstein: Scharlatanerie und Kurpfuscher. Stuttgart 1905.
- [2] Gregor Eisenhauer: Scharlatane. Eichborn Verlag, Frankfurt am Main 1994, ISBN 3-8218-4112-5 (Die Andere Bibliothek Bd. 112).
- [3] Grete De Francesco: Der Charlatan. In: Ciba-Zeitschrift, Jg. 4, Nr. 37 (1936/37), S. 1254–1281.
- [4] Grete De Francesco: Die Macht des Charlatans. Schwabe Verlag, Basel 1937.
- [5] Heinrich Schipperges: Der Scharlatan im arabischen und lateinischen Mittelalter. In: Mitteilungsblatt der Internationalen Gesellschaft für Geschichte der Pharmazie. Band 12, Nr. 2, 1960, S. 9–13.
- [6] Urteil: „Scharlatan“ muss ins Gefängnis. In: Augsburger Allgemeine. 17. Mai 2019. Online.
- [7] 4 Jahre Haft, 4,5 Millionen Euro Einziehung. Arzneimittelpanscher: BGH hebt Urteil auf. In: APOTHEKE ADHOC. Online. 20. April 2020.