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Pflanzenschutzmittel

Definition

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Basiwissen


Pflanzenschutzmittel stellen einen großen Eingriff in die Natur dar. Es sind in der Regel Gifte, die nicht nur die so definierten Schadpflanzen schädigen sondern oft auch Tiere und gewünscht Nutzpflanzen. Entsprechend streng sind die Regelungen zur Verwendung. Hier wird vor allem die Verwendung von Haushaltmitteln zum Pflanzenschutz auf Terrassen und Wegen kurz beleuchtet.

Definition nach EU-Recht


Die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln definiert Pflanzenschutzmittel. In Artikel 2 und Artikel 3 [1] heißt es:

  • (1) Diese Verordnung gilt für Produkte in der dem Verwender gelieferten Form, die aus Wirkstoffen, Safenern oder Synergisten bestehen oder diese enthalten und für einen der nachstehenden Verwendungszwecke bestimmt sind:
  • a) Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen zu schützen oder deren Einwirkung vorzubeugen, soweit es nicht als Hauptzweck dieser Produkte erachtet wird, eher hygienischen Zwecken als dem Schutz von Pflanzen oder Pflanzenerzeugnissen zu dienen;
  • b) in einer anderen Weise als Nährstoffe die Lebensvorgänge von Pflanzen zu beeinflussen (z. B. Wachstumsregler);
  • c) Pflanzenerzeugnisse zu konservieren, soweit diese Stoffe oder Produkte nicht besonderen Gemeinschaftsvorschriften über konservierende Stoffe unterliegen;
  • d) unerwünschte Pflanzen oder Pflanzenteile zu vernichten, mit Ausnahme von Algen, es sei denn, die Produkte werden auf dem Boden oder im Wasser zum Schutz von Pflanzen ausgebracht;
  • e) ein unerwünschtes Wachstum von Pflanzen zu hemmen oder einem solchen Wachstum vorzubeugen, mit Ausnahme von Algen, es sei denn, die Produkte werden auf dem Boden oder im Wasser zum Schutz von Pflanzen ausgebracht.
  • Diese Produkte werden als „Pflanzenschutzmittel“ bezeichnet.

Soweit der wörtliche Text der EU-Verordnung aus dem Jahr 2009. Interessant an dieser Definition ist, dass sie Pflanzenschutzmittel nicht alle darüber definiert, woraus sie bestehen oder wie sie wirken. Teil der Definition ist auch das Ziel ihrer Verwendung, ihr Zweck.

Haushaltsmittel


Essigessenz und Natron (Natriumcarbonat) sind gerne verwendete Haushaltsmittel mit vielen verschiedenen Anwendungsgebieten. Sie sind kein Pflanzenschutzmittel, wenn man sie zum Beispiel zum Reinigen einer Küche einsetzt. Verwendet man diese Haushaltsmittel jedoch auf einer Terrasse um das dort aus den Ritzen sprießende Unkraut zu bekämpfen, sind sie plötzlich zu einem Pflanzenschutzmittel geworden. Sie dürfen nicht ohne Weiteres auf versiegelten Flächen wie Hofeinfahrten oder Terrassen verwendet werden:


ZITAT:

Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu "Unkrautvernichtern": "Die Anwendung auf Nichtkulturlandflächen wie zum Beispiel Wegen, Bürgersteigen, Garagenzufahrten, Terrassen, Straßen, Parkplätzen und Hofflächen ist generell verboten." [2]


Nicht verboten sind hingegen Grünbelagsentferner, wenn sie zur Entfernung von Grünbelag dienen. Wieder ist also der Zweck und nicht das verwendete Mittel selbst entscheidend:


ZITAT:

Landwirtschaftskammer Niedersachsen: "Grünbelagsentferner und Steinreiniger, die als Biozide im Handel frei erhältlich sind, sind ebenfalls verboten, sofern diese zur Unkrautbeseitigung und nicht zur Grünbelagsentfernung beziehungsweise Steinreinigung verwendet werden." [2]


Eine Ausnahme gibt es für Essigessenz:


ZITAT:

Landwirtschaftskammer Niedersachsen: "Die Europäische Union hat Essig als Grundstoff zur Bekämpfung von Unkräutern auf versiegelten Flächen genehmigt – allerdings mit strengen Auflagen: Nur maximal zwei Mal pro Jahr im Abstand von 7 bis 21 Tagen anwenden. Es darf nur maximal sechsprozentiger Essig verwendet werden – konzentrierter Essig ist vor der Anwendung entsprechend zu verdünnen. Nur bei einer Lufttemperatur von mehr als 20 °C ausbringen, nach Regen mindestens zwei bis vier Tage mit der Behandlung warten. Es dürfen nur die verunkrauteten Teilflächen behandelt werden." [2]


Praxis-Check


Um an kleinen ausgewählten Flächen die Wirksamkeit der Haushaltsmittel abzuschätzen, werden in einer Lernwerkstatt in Aachen einige einfache Versuche durchgeführt. Dabei werden die verwendeten Mittel zum Ende des Versuchs so neutralisiert oder entfernt, dass so gut wie nichts in die Natur gelangen kann. Siehe mehr unter 👉 Algen-Killer-Versuch

Fußnoten



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