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Geschoss (Architektur)

Eine sinnvolle horizontale Ebene in einem Gebäude

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Basiswissen


Ursprünglich bezeichnete eine Geschoss ein Stockwerk das man nur über eine Treppe erreichen konnte.[1] Die Wohneinheit auf Bodenhöhe war damit kein Geschoss.[1] Später wurde der Begriff verallgemeinert:[2] Geschoss meint heute dasselbe wie Stockwerk. Das sind alles Räume, die ohne Treppen, Rampen oder Aufzüge auf einer gemeinsamen Höhe angeordnet sind. Beispiele unter Geschosse im Hausbau ↗



Bildbeschreibung und Urheberrecht
Ein mehrgeschossiges Wohnhaus: jede Ebene - auch der Keller und das Erdgeschoss - zählen dabei als Geschoss. Hier sieht man ein Hochhaus am Westrand von Düren am Neujahrstag 2020.☛


Höhe


  • Eine realistische Höhe für ein Geschoss ist etwa 3 Meter.
  • Eine normale Haustür hat eine Höhe von etwa 2 Metern.
  • Ein Zweigeschossiges Haus ist - ohne Dach - gut 6 Meter hoch.

Fußnoten


  • [1] Nur oberhalb des Erdgeschosses: "So nennt man in einem Gebäude, das aus mehrern über einander liegenden Abtheilungen besteht, die oberen Abtheilungen, zu denen man durch Treppen hinaufsteiget. Sie werden auch Stokwerke, und itzt schon vielfältig mit dem französischen Namen Etages genennt. Man sagt von einem Hause, es sey von einem, zwey, drey Geschossen, oder Stokwerken, wenn über die untersten, gerade über der Erde liegenden Zimmer, noch ein, zwey oder drey Aufsätze von Zimmern gebauet sind. Nämlich die untersten Wohnungen werden eigentlich noch nicht zu den Geschossen gerechnet. Dieser Bedeutung des Worts zu Folge wär ein Haus von drey über einander liegenden Wohnungen, und drey Reyhen über einander stehender Fenster, nur von zwey Geschossen, weil die unterste Wohnung noch zwey andre über sich hat." In: Sulzer: Allgemeine Theorie der Schönen Künste, Band 1. Leipzig 1771, S. 469. Online: http://www.zeno.org/nid/2001144584X
  • [2] Verallgemeinert: "Geschoß, im Bauwesen, Stockwerk eines Gebäudes. Als einheitliche Bezeichnung sind von dem Verband deutscher Architekten- und Ingenieurvereine in Vorschlag gebracht: Kellergeschoß für ein ganz oder teilweise unter dem Erdboden liegendes; Erdgeschoß, um einige Stufen über den Straßenboden erhöht; darüber Obergeschoß, und zwar erstes, zweites u.s.w.; Zwischengeschoß, niederes Stockwerk zwischen oder neben den Hauptgeschossen; Dachgeschoß für bewohnbare Dachräume. Ein aus dem Erd- und einem Obergeschoß begehendes Gebäude heißt zweistöckig, zweigeschossig; Keller- und Dachgeschoß werden nicht mitgezählt." In: Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 414-415. Online: http://www.zeno.org/nid/20006029779