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Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware gehört bis zur Bezalung dem Lieferanten

Kurzbeispiel


Ein Fensterbauer liefert teure Fenster an einen Kunden und stellt sie ordnungsgemäß beim Kunden im Hof ab. Die Fenser sind vom Kunden aber noch nicht bezahlt. Der Kunde ändert anschließend seine Baupläne und verkaut die Fenster auf einer Internetplattform. Das hätte er nach dem Eigentumsvorbehalt nicht tun dürfen, da die Fenster bis zur Bezahlung Eigentum des Fensterbauers ist. Siehe auch Eigentümer ↗