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Stiller Gesellschafter


ist an Personengesellschaft beteiligt, aber ohne notwendige Arbeitsleistung


Basiswissen


Ein Stiller Gesellschafter nimmt an einer Personengesellschaft teil, muss dafür aber nicht notwendigerweise eine eigene Arbeitsleistung einbringen. Stattdessen bringt der stille Gesellschafter Vermögenswerte ein. Er wird dann üblicherweise am Gewinn beteilt. Eine Beteiligung an Verlusten ist möglich, kann aber im Gesellschaftervertrag ausgeschlossen werden.