Seemann Beruf Definition Jede Person, die berufsmäßig an Bord eines Schiffes arbeitet gilt als Seemann. Es ist dabei unerheblich, ob ein Arbeitsvertrag (Heuer) vorliegt. Somit zählen also Kabinenperson oder Kellner zu den Seeleuten. Ein Seemann bei der Arbeit: hier im Jahr 1911 auf einem wissenschaftlichen Schiff im Mittelmeer. J. Richard Seemannslexikon Kapitän Heuer Seemann im Klexikon Seemann auf Wikipedia Zurück zur Startseite