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Regress


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Basiswissen


Im Recht ist ein Regress ein Rückgriff auf die Schadensersatzpflicht eines Dritten. In deg Logik: Ein Zurückgehen vom Unsicheren auf das Sichere. Hier wird mit einem Beisiel die rechtliche Bedeutung vorgestellt.

Regress im rechtlichen Sinn


Hier wird Regress im Sinne des Rechts erklärt: Man sagt zum Beispiel "jemanden in Regress nehmen" oder "von jemandem Regress" fordern. Dann geht es immer darum, dass ein Schaden verursacht wurde, dass der Schaden an sich von einer Person A schon wieder gut gemacht wurde aber eigentlich eine Person B ihn bezahlen müsste.

Beispiel für Regressforderungen:


Eine Haftpflichtversicherung hat aufgrund einer vorliegenden Gefährdungshaftung Schadenersatz zu leisten und fordert vom schuldtragenden Verursacher des Schadens die erbrachte Leistung zurück.

Ein Feuerversicherer leistet an den geschädigten Gebäudeeigentümer eine Versicherungsentschädigung und nimmt den Brandverursacher in Regress.

Der Wechsel-Nehmer (Remittent) kann jeden beliebigen Indossanten oder den Aussteller in Regress nehmen. Verfolgt er den Weg einzeln zurück zum Aussteller, spricht man vom Reihenregress, im anderen Fall vom Sprungregress. Begründung: Jeder Indossant haftet selbstschuldnerisch mit seinem gesamten Vermögen.

Der Bürge hat den Gläubiger befriedigt und verlangt die Leistung jetzt vom Hauptschuldner. Einer von mehreren Gesamtschuldnern befriedigt den Gläubiger ganz und verlangt von seinen Mitschuldnern Ersatz entsprechend deren Anteilen.

Der Staat greift zurück auf einen Beamten, der eine Amtspflichtverletzung begangen hat, für die der Staat den Verletzten zuvor entschädigen musste (sogenannte Beamtenhaftung).

Ein Arbeitnehmer wird durch ein drittverschuldetes Ereignis arbeitsunfähig. Der Arbeitgeber nimmt bezüglich des fortgezahlten Lohns Regress beim Verursacher.