Konterbande
Seefahrt
Definition
Ware, die nur kontrolliert in ein Land eingeführt werden darf, im Krieg zum Beispiel Material, das direkt oder indirekt der Kriegsführung dient [1]. Wer die entsprechenden Regeln umgeht ist damit ein => Schmuggler
Quelle
[1] Heinz Neukirch: Piraten. Seeraub auf allen Meeren. Bertelsmann Lexikon Verlag. 1976. ISBN: 3-570-01667-6. Glossar am Ende des Buches.