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Kinderarbeit


Definitionen


Basiswissen


Die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) definiert Kinderarbeit als Tätigkeiten von unter 18-Jährigen, die ihnen schaden oder sie am Schulbesuch hindern (KRK, Artikel 32). Laut UNICEF sind Kinderarbeit jene Arbeiten, für die Kinder zu jung sind, die gefährlich oder ausbeuterisch sind, die körperliche oder seelische Entwicklung schädigen oder die Mädchen und Jungen vom Schulbesuch abhalten. Im Jahr 1839 war zum Beispiel in Preußen Kinderarbeit (Gesetz) weitgehend legal: Das Preußische Regulativ schränkte lediglich ein, die 9- bis 16-Jährigen länger als zehn Stunden täglich, sowie sonntags und nachts arbeiten zu lassen. Heute gälte so etwas als Ausbeutung ↗

Fußnoten