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Bilanzbetrug


Wissentliche Fälschung einer Unternehmensbilanz


Fallbeispiel


Der Bundesfinanzhof verurteilte am 20.10.2016 (VI R 27/15) ein ehemaliges Vorstandsmitglied einer AG. Der Mann hatte vor 1997 die Bilanz so gefälscht, dass der Gewinn höher schien als er tatsächlich war. Dies führte - korrekterweise - zu einer höheren Gewinnausschüttung (Dividende) für die Aktionäre. Da er Angeklagte selbst Aktien der AG besaß, profitierte er von der höheren Dividende. Gleichzeitig war durch den höheren Gewinn der AG auch der Aktienkurs gestiegen. Der Angeklagte konnte seine Anteile dadurch zu einem deutlich besseren Kurs verkaufen, als gerechtfertigt war.